Finanzgericht Münster, 2018-01-25, 6 K 159/17 Kfz

6 K 159/17 KfzSteuergericht25.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 6 K 159/17 Kfz — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-25

Aktenzeichen: 6 K 159/17 Kfz

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:0125.6K159.17KFZ.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Der Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom 27.09.2016 und die Einspruchsentscheidung vom 15.12.2016 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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