Finanzgericht Münster, 2017-06-23, 3 K 1539/14 L

3 K 1539/14 LSteuergericht23.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 1539/14 L — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-23

Aktenzeichen: 3 K 1539/14 L

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:0623.3K1539.14L.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 11.04.2013 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16.04.2014 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrags leistet.

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