Finanzgericht Münster, 2016-12-12, 13 K 91/16 Kg

13 K 91/16 KgSteuergericht12.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 13 K 91/16 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-12

Aktenzeichen: 13 K 91/16 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2016:1212.13K91.16KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Unter Änderung des Ablehnungsbescheids vom 23.10.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 9.12.2015 wird die Beklagte verpflichtet, die Rückforderung in voller Höhe zu erlassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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