Finanzgericht Münster, 2016-12-01, 5 K 1275/14 U

5 K 1275/14 USteuergericht01.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 5 K 1275/14 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-01

Aktenzeichen: 5 K 1275/14 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2016:1201.5K1275.14U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Die USt-Bescheide 2007 bis 2010 vom 30.10.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.03.2014 werden dahingehend geändert, dass weitere Vorsteuern in Höhe von 9.987,54 EUR (2007), 36.357,29 EUR (2009) und 11.914,60 EUR (2010) berücksichtigt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 18 v.H. und der Beklagte zu 82 v.H.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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