8 K 2945/14 E•Finanzgericht Münster, 2016-11-28, 8 K 2945/14 E
Finanzgericht Münster, 2016-11-28, 8 K 2945/14 E
8 K 2945/14 ESteuergericht28.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 8 K 2945/14 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-28
Aktenzeichen: 8 K 2945/14 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2016:1128.8K2945.14E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2012 vom 14.10.2013 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 04.09.2014 werden mit der Maßgabe geändert, dass Einkünfte in Höhe von 55.313,87 EUR ermäßigt besteuert und die laufenden Einkünfte aus § 19 EStG (Entschädigungszahlungen) um 5.500 EUR reduziert werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Beteiligten jeweils zur Hälfte auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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