Finanzgericht Münster, 2016-11-24, 3 K 1628/15 Erb

3 K 1628/15 ErbSteuergericht24.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 1628/15 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-24

Aktenzeichen: 3 K 1628/15 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2016:1124.3K1628.15ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Die Änderungsbescheide vom 18.05.2016 (Steuernummer 1 und 2) werden nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert. Die Berechnung wird dem Beklagten übertragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 80 v. H. und der Beklagte zu 20 v. H.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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