Finanzgericht Münster, 2015-12-09, 13 K 1232/12

13 K 1232/12Steuergericht09.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 13 K 1232/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-09

Aktenzeichen: 13 K 1232/12

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2015:1209.13K1232.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 13.12.2010 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 22.8.2011 und der Einspruchsentscheidung vom 12.3.2012 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.