12 K 3933/12 F•Finanzgericht Münster, 2015-11-24, 12 K 3933/12 F
Finanzgericht Münster, 2015-11-24, 12 K 3933/12 F
12 K 3933/12 FSteuergericht24.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 12 K 3933/12 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-24
Aktenzeichen: 12 K 3933/12 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2015:1124.12K3933.12F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Feststellungsbescheide vom 13.02.2012 und 23.02.2012 für die Jahre 2005 bis 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.12.2012 werden der Gestalt geändert, dass die Feststellung des nicht ausgleichsfähigen Verlustes nach § 15 b Abs. 4 EStG aufgehoben wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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