7 K 453/15 E•Finanzgericht Münster, 2015-11-11, 7 K 453/15 E
Finanzgericht Münster, 2015-11-11, 7 K 453/15 E
7 K 453/15 ESteuergericht11.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 7 K 453/15 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-11
Aktenzeichen: 7 K 453/15 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2015:1111.7K453.15E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der Einkommensteueränderungsbescheid 2013 vom 20.08.2014 (Teilabhilfebescheid) in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.01.2015 wird nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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