Finanzgericht Münster, 2015-11-03, 15 K 1252/14 U

15 K 1252/14 USteuergericht03.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 15 K 1252/14 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-03

Aktenzeichen: 15 K 1252/14 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2015:1103.15K1252.14U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheides des Beklagten für 2013 vom 16.10.2014 wird die Umsatzsteuer auf ./. 165.842,11 € festgesetzt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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