8 K 586/12 E•Finanzgericht Münster, 2014-07-11, 8 K 586/12 E
Finanzgericht Münster, 2014-07-11, 8 K 586/12 E
8 K 586/12 ESteuergericht11.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 8 K 586/12 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-11
Aktenzeichen: 8 K 586/12 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:0711.8K586.12E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senats
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid vom 08.03.2011 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 18.01.2012 werden mit der Maßgabe geändert, dass der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft um 36.419,- EUR reduziert wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger vorläufig vollstreckbar.
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