Finanzgericht Münster, 2014-07-11, 8 K 586/12 E

8 K 586/12 ESteuergericht11.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 8 K 586/12 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-11

Aktenzeichen: 8 K 586/12 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:0711.8K586.12E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senats

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid vom 08.03.2011 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 18.01.2012 werden mit der Maßgabe geändert, dass der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft um 36.419,- EUR reduziert wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger vorläufig vollstreckbar.

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