15 K 3100/09 U•Finanzgericht Münster, 2014-06-17, 15 K 3100/09 U
Finanzgericht Münster, 2014-06-17, 15 K 3100/09 U
15 K 3100/09 USteuergericht17.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 15 K 3100/09 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-17
Aktenzeichen: 15 K 3100/09 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:0617.15K3100.09U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Der Umsatzsteuerbescheid des Beklagten für 2006 vom 4.7.2008 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 6.8.2009 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf xxx € festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin zu 19 % und dem Beklagten zu 81 % auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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