Finanzgericht Münster, 2014-05-07, 6 K 1062/13 AO

6 K 1062/13 AOSteuergericht07.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 6 K 1062/13 AO — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-07

Aktenzeichen: 6 K 1062/13 AO

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:0507.6K1062.13AO.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Der Duldungsbescheid vom 15.07.2011 und die Einspruchsentscheidung vom 07.03.2013 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

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