5 K 1023/12 E•Finanzgericht Münster, 2014-03-20, 5 K 1023/12 E
Finanzgericht Münster, 2014-03-20, 5 K 1023/12 E
5 K 1023/12 ESteuergericht20.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 K 1023/12 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-20
Aktenzeichen: 5 K 1023/12 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:0320.5K1023.12E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Der Einkommensteuer-Änderungsbescheid 2010 vom 04.01.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24.02.2012 wird dahingehend geändert, dass Zivilprozesskosten in Höhe von 6.331,18 EUR als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Die Berechnung der sich danach ergebenden Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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