12 K 3284/13 E•Finanzgericht Münster, 2014-03-14, 12 K 3284/13 E
Finanzgericht Münster, 2014-03-14, 12 K 3284/13 E
12 K 3284/13 ESteuergericht14.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 12 K 3284/13 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-14
Aktenzeichen: 12 K 3284/13 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:0314.12K3284.13E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
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Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommensteuer auf den 31.12.2011 vom 16.10.2012 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger vorläufig vollstreckbar.
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Die Hinzuziehung des Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
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Die Revision wird zugelassen.
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