Finanzgericht Münster, 2014-03-12, 6 K 3093/11 E

6 K 3093/11 ESteuergericht12.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 6 K 3093/11 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-12

Aktenzeichen: 6 K 3093/11 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:0312.6K3093.11E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2009 vom 02.08.2010 in Form der Einspruchsentscheidung vom 04.08.2011 wird nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die Einkommensteuer 2009 neu zu berechnen, dem Kläger das Ergebnis der Neuberechnung unverzüglich mitzuteilen und den Einkommensteuerbescheid 2009 mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft des Urteils neu bekannt zu geben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

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