4 K 4146/12 Kg•Finanzgericht Münster, 2013-09-20, 4 K 4146/12 Kg
Finanzgericht Münster, 2013-09-20, 4 K 4146/12 Kg
4 K 4146/12 KgSteuergericht20.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 4 K 4146/12 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-20
Aktenzeichen: 4 K 4146/12 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0920.4K4146.12KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Aufhebungsbescheid vom 14.8.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30.10.2012 wird im Hinblick auf den Zeitraum Januar 2012 aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.