12 K 339/10 E•Finanzgericht Münster, 2013-08-28, 12 K 339/10 E
Finanzgericht Münster, 2013-08-28, 12 K 339/10 E
12 K 339/10 ESteuergericht28.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 12 K 339/10 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-28
Aktenzeichen: 12 K 339/10 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0828.12K339.10E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Unter Änderung des Einkommensteuer-Bescheides in der Fassung vom 10.06.2013 wird die Einkommensteuer 2007 unter Berücksichtigung weiterer Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 468,00 € niedriger festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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