5 K 3191/10 U•Finanzgericht Münster, 2013-08-05, 5 K 3191/10 U
Finanzgericht Münster, 2013-08-05, 5 K 3191/10 U
5 K 3191/10 USteuergericht05.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 K 3191/10 U — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2013-08-05
Aktenzeichen: 5 K 3191/10 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0805.5K3191.10U.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die USt-Änderungsbescheide 2006 und 2007 vom 15.02.2012 werden dahingehend geändert, dass die USt 2006 auf xxx EUR und die USt 2007 auf xxx EUR festgesetzt werden.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 16 % und der Beklagte zu 84 %.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs
der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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