Finanzgericht Münster, 2013-07-10, 10 K 1769/11 E

10 K 1769/11 ESteuergericht10.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 10 K 1769/11 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-10

Aktenzeichen: 10 K 1769/11 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0710.10K1769.11E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der geänderte Einkommensteuerbescheid für 2009 vom 15.12.2010 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 21.4.2011 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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