Finanzgericht Münster, 2013-06-21, 4 K 1918/11 E

4 K 1918/11 ESteuergericht21.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 4 K 1918/11 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-21

Aktenzeichen: 4 K 1918/11 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0621.4K1918.11E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 1999 vom 28.12.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3.5.2011 wird dahingehend geändert, dass der Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften auf 4.904,- DM gemindert wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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