Finanzgericht Münster, 2013-05-23, 8 K 1782/11

8 K 1782/11Steuergericht23.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 8 K 1782/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-23

Aktenzeichen: 8 K 1782/11

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0523.8K1782.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 15.04.2009 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 26.10.2011 sowie die Einspruchsentscheidung vom 18.04.2011 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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