Finanzgericht Münster, 2013-05-22, 10 K 3103/10 E

10 K 3103/10 ESteuergericht22.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 10 K 3103/10 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-22

Aktenzeichen: 10 K 3103/10 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0522.10K3103.10E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2007 vom 15.4.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 4.8.2010 wird dahingehend geändert, dass weitere Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i.H.v. 23.730,51 € berücksichtigt werden.

Die Berechnung der geänderten Steuerfestsetzung wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen

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