10 K 2866/12 K•Finanzgericht Münster, 2013-05-22, 10 K 2866/12 K
Finanzgericht Münster, 2013-05-22, 10 K 2866/12 K
10 K 2866/12 KSteuergericht22.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 10 K 2866/12 K — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-22
Aktenzeichen: 10 K 2866/12 K
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0522.10K2866.12K.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Bescheid vom 30.8.2007 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 16.9.2008 wird aufgehoben, soweit er nicht bereits durch das Urteil vom 14.09.2011 – 10 K 3755/08 K – aufgehoben ist. Der Beklagte wird verpflichtet, den Erlassantrag der Klägerin unter Beachtung der Entscheidungsgründe neu zu bescheiden.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
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