2 K 3030/11 E,U•Finanzgericht Münster, 2013-05-16, 2 K 3030/11 E,U
Finanzgericht Münster, 2013-05-16, 2 K 3030/11 E,U
2 K 3030/11 E,USteuergericht16.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 2 K 3030/11 E,U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-16
Aktenzeichen: 2 K 3030/11 E,U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0516.2K3030.11E.U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Die Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide 1998 bis 2005 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.07.2011 werden nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 3/5 und der Beklagte zu 2/5.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.
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