3 K 3461/11 AO•Finanzgericht Münster, 2013-05-08, 3 K 3461/11 AO
Finanzgericht Münster, 2013-05-08, 3 K 3461/11 AO
3 K 3461/11 AOSteuergericht08.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 3 K 3461/11 AO — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-08
Aktenzeichen: 3 K 3461/11 AO
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0508.3K3461.11AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Ablehnungsbescheid vom 07.04.2011 und die Einspruchsentscheidung vom 26.08.2011 werden aufgehoben.
Der Beklagte wird verpflichtet, die gemäß Einkommensteuerbescheid 1995 vom 19.09.2003 festgesetzte Einkommensteuer insoweit zu erlassen, als sie auf den gewerblichen Gewinn der Klägerin in Höhe von X DM entfällt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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