5 K 3297/12 Kg•Finanzgericht Münster, 2013-04-24, 5 K 3297/12 Kg
Finanzgericht Münster, 2013-04-24, 5 K 3297/12 Kg
5 K 3297/12 KgSteuergericht24.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 K 3297/12 Kg — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2013-04-24
Aktenzeichen: 5 K 3297/12 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0424.5K3297.12KG.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 20.07.2012 und der Einspruchsentscheidung vom 27.08.2012 verpflichtet, gegen den Kläger für 2012 für seine Tochter L Kindergeld in Höhe von monatlich 184 € festzusetzen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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