Finanzgericht Münster, 2013-04-19, 14 K 3020/10 E

14 K 3020/10 ESteuergericht19.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 14 K 3020/10 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-19

Aktenzeichen: 14 K 3020/10 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0419.14K3020.10E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2005 vom 01.02.2010 und die Einspruchsentscheidung vom 15.07.2010 werden aufgehoben, soweit sie an den Kläger bekanntgegeben wurden.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.

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