4 K 3386/12 E•Finanzgericht Münster, 2013-03-22, 4 K 3386/12 E
Finanzgericht Münster, 2013-03-22, 4 K 3386/12 E
4 K 3386/12 ESteuergericht22.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 4 K 3386/12 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-22
Aktenzeichen: 4 K 3386/12 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0322.4K3386.12E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
-
1 Der berichtigte Einkommensteuerbescheid für 2010 vom 22.03.2013 wird aufgehoben.
-
2 Der Einkommensteuerbescheid für 2010 vom 27.06.2012 sowie die Einspruchsentscheidung vom 06.09.2012 werden dahingehend abgeändert, dass das zu versteuernde Einkommen der Kläger unter Einbeziehung der nacherklärten Kapitalerträge nach Maßgabe der tariflichen Einkommensteuer (§§ 32a Abs. 1 und 5 EStG) besteuert wird.
-
3 Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.
-
4 Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
-
5 Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.