12 K 1528/11 E•Finanzgericht Münster, 2013-03-13, 12 K 1528/11 E
Finanzgericht Münster, 2013-03-13, 12 K 1528/11 E
12 K 1528/11 ESteuergericht13.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 12 K 1528/11 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-13
Aktenzeichen: 12 K 1528/11 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0313.12K1528.11E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
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Unter Abänderung des Einkommensteuerbescheides 2007 vom 22.12.2009 und der Einspruchsentscheidung vom 07.04.2011 wird die Einkommensteuer für 2007 auf 0,00 € festgesetzt.
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Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
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Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.
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