15 K 3276/10 U•Finanzgericht Münster, 2013-03-12, 15 K 3276/10 U
Finanzgericht Münster, 2013-03-12, 15 K 3276/10 U
15 K 3276/10 USteuergericht12.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 15 K 3276/10 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-12
Aktenzeichen: 15 K 3276/10 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0312.15K3276.10U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Die Umsatzsteuerbescheide für 2004 bis 2008 vom 06.12.2011 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer für 2004 auf ... €, für 2005 auf ... €, für 2006 auf ... €, für 2007 auf ... € und für 2008 auf ... € festgesetzt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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