Finanzgericht Münster, 2013-03-05, 14 K 11/12 Kg

14 K 11/12 KgSteuergericht05.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 14 K 11/12 Kg — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2013-03-05

Aktenzeichen: 14 K 11/12 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0305.14K11.12KG.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Der Aufhebungsbescheid vom 07.09.2011, der Änderungsbescheid vom 29.11.2011 sowie die Einspruchsentscheidung vom 01.12.2011 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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