6 V 3617/12 AO•Finanzgericht Münster, 2013-02-28, 6 V 3617/12 AO
Finanzgericht Münster, 2013-02-28, 6 V 3617/12 AO
6 V 3617/12 AOSteuergericht28.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 6 V 3617/12 AO — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-28
Aktenzeichen: 6 V 3617/12 AO
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0228.6V3617.12AO.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 26.09.2012, zugestellt an den Drittschuldner am 28.09.2012, wird aufgehoben.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner zu je ½.
Die Beschwerde wird zugelassen
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