10 K 2176/10 E•Finanzgericht Münster, 2013-02-19, 10 K 2176/10 E
Finanzgericht Münster, 2013-02-19, 10 K 2176/10 E
10 K 2176/10 ESteuergericht19.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 10 K 2176/10 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-19
Aktenzeichen: 10 K 2176/10 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0219.10K2176.10E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2005 vom 16.02.2009 und der Einkommensteuerbescheid 2006 vom 18.02.2009, jeweils in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 17.05.2010, werden dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer 2005 und 2006 jeweils unter Ansatz von 1/20 der von dem Land Nordrhein-Westfalen gezahlten Ertragsausfallentschädigung in Höhe von 51.600 € festzusetzen ist.
Die Berechnung der Einkommensteuer 2005 und 2006 wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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