4 K 997/12 Kg•Finanzgericht Münster, 2013-02-01, 4 K 997/12 Kg
Finanzgericht Münster, 2013-02-01, 4 K 997/12 Kg
4 K 997/12 KgSteuergericht01.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 4 K 997/12 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-01
Aktenzeichen: 4 K 997/12 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0201.4K997.12KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 5.12.2011 und der Einspruchsentscheidung vom 21.2.2012 verpflichtet, dem Kläger für den Zeitraum Oktober 2011 bis Februar 2012 Kindergeld für seine Tochter M. in Höhe von 97,23 EUR monatlich zu gewähren.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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