4 K 1569/12 Kg•Finanzgericht Münster, 2012-11-30, 4 K 1569/12 Kg
Finanzgericht Münster, 2012-11-30, 4 K 1569/12 Kg
4 K 1569/12 KgSteuergericht30.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 4 K 1569/12 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-30
Aktenzeichen: 4 K 1569/12 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:1130.4K1569.12KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 9.3.2012 und der Einspruchsentscheidung vom 29.3.2012 verpflichtet, gegenüber der Klägerin für den Zeitraum Januar bis September 2012 Kindergeld für ihre Tochter M. in der gesetzlichen Höhe festzusetzen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.