Finanzgericht Münster, 2012-11-30, 4 K 1569/12 Kg

4 K 1569/12 KgSteuergericht30.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 4 K 1569/12 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-30

Aktenzeichen: 4 K 1569/12 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:1130.4K1569.12KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 9.3.2012 und der Einspruchsentscheidung vom 29.3.2012 verpflichtet, gegenüber der Klägerin für den Zeitraum Januar bis September 2012 Kindergeld für ihre Tochter M. in der gesetzlichen Höhe festzusetzen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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