9 K 2757/09 K,G,F•Finanzgericht Münster, 2012-04-26, 9 K 2757/09 K,G,F
Finanzgericht Münster, 2012-04-26, 9 K 2757/09 K,G,F
9 K 2757/09 K,G,FSteuergericht26.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 9 K 2757/09 K,G,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-26
Aktenzeichen: 9 K 2757/09 K,G,F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0426.9K2757.09K.G.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Unter Änderung des Bescheides über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2004 vom 24.09.2007 und des Bescheides über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2004 vom 04.10.2007, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.07.2009, werden der verbleibende Verlustabzug zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2004 i.H.v. XXXXXXX € und der vortragsfähige Gewerbeverlust auf den 31.12.2004 i.H.v. XXXXXX € festgestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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