Finanzgericht Münster, 2012-04-02, 4 K 562/09

4 K 562/09Steuergericht02.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 4 K 562/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-02

Aktenzeichen: 4 K 562/09

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0402.4K562.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 16.5.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 9.2.2009 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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