4 K 4247/10 AO•Finanzgericht Münster, 2012-04-02, 4 K 4247/10 AO
Finanzgericht Münster, 2012-04-02, 4 K 4247/10 AO
4 K 4247/10 AOSteuergericht02.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 4 K 4247/10 AO — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-02
Aktenzeichen: 4 K 4247/10 AO
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0402.4K4247.10AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 10.08.2010 und der hierauf ergangenen Einspruchsentscheidung vom 20.10.2010 verpflichtet, die Kläger hinsichtlich des Erlassantrags vom 08.06.2010 zur Steuerfreistellung des Gewinns aus der Veräußerung des Grundstücks in C-Stadt (Ortsteil N), Flur xx, Flurstück xx (2.347 qm) unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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