Finanzgericht Münster, 2011-12-19, 9 K 3144/09 E

9 K 3144/09 ESteuergericht19.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 9 K 3144/09 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-19

Aktenzeichen: 9 K 3144/09 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:1219.9K3144.09E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2006 vom 6.11.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.7.2009 wird nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Berechnung des geänderten Steuerbetrags wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte zu 70 % und die Kläger zu 30 %.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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