Finanzgericht Münster, 2011-12-15, 11 K 634/07 AO

11 K 634/07 AOSteuergericht15.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 11 K 634/07 AO — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-15

Aktenzeichen: 11 K 634/07 AO

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:1215.11K634.07AO.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Duldungsbescheid vom 19.07.2007 wird dahingehend abgeändert, dass die Klägerin nur verpflichtet ist, Wertersatz i.H.v. 42.134,54 € zu leisten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 44 % und der Beklagte zu 56 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.