Finanzgericht Münster, 2011-12-15, 11 K 344/08 AO

11 K 344/08 AOSteuergericht15.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 11 K 344/08 AO — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-15

Aktenzeichen: 11 K 344/08 AO

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:1215.11K344.08AO.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Unter Änderung des Duldungsbescheids vom 03.04.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.01.2008 wird der Umfang der angefochtenen Rechtshandlungen auf 63.417,82 € herabgesetzt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 85 % und der Beklagte zu 15 %.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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