Finanzgericht Münster, 2011-12-13, 15 K 4458/08 U

15 K 4458/08 USteuergericht13.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 15 K 4458/08 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-13

Aktenzeichen: 15 K 4458/08 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:1213.15K4458.08U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid 2008 des Beklagten vom 22.04.2010 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer um 3.514,81 € herabgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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