2 V 913/11 E•Finanzgericht Münster, 2011-10-27, 2 V 913/11 E
Finanzgericht Münster, 2011-10-27, 2 V 913/11 E
2 V 913/11 ESteuergericht27.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 2 V 913/11 E — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-27
Aktenzeichen: 2 V 913/11 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:1027.2V913.11E.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides 2008 vom 14.02.2011 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Ergehen einer das Einspruchsverfahren abschließenden Entscheidung i.H. v. 593 EUR ausgesetzt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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