6 K 3407/08 AO•Finanzgericht Münster, 2011-09-30, 6 K 3407/08 AO
Finanzgericht Münster, 2011-09-30, 6 K 3407/08 AO
6 K 3407/08 AOSteuergericht30.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 6 K 3407/08 AO — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-30
Aktenzeichen: 6 K 3407/08 AO
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0930.6K3407.08AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Der Rückforderungsbescheid vom 15.02.2006 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 30.07.2008 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
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