11 V 1844/11 AO•Finanzgericht Münster, 2011-08-16, 11 V 1844/11 AO
Finanzgericht Münster, 2011-08-16, 11 V 1844/11 AO
11 V 1844/11 AOSteuergericht16.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 11 V 1844/11 AO — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-16
Aktenzeichen: 11 V 1844/11 AO
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0816.11V1844.11AO.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt, soweit er von der Antragstellerin zu 1) gestellt ist.
Auf den von der Antragstellerin zu 2) gestellten Antrag hin wird das Auskunfts- und Vorlageersuchen vom 11.04.2011 bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung von der Vollziehung ausgesetzt.
Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 1 ) und der Antragsgegner je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu 2) trägt der Antragsgegner. Die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu 1) trägt diese selbst.
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