9 V 357/11 K,G•Finanzgericht Münster, 2011-08-01, 9 V 357/11 K,G
Finanzgericht Münster, 2011-08-01, 9 V 357/11 K,G
9 V 357/11 K,GSteuergericht01.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 9 V 357/11 K,G — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-01
Aktenzeichen: 9 V 357/11 K,G
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0801.9V357.11K.G.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Vollziehung des Körperschaftsteuerbescheids für 2009 vom 1.4.2011, der Vorauszahlungsbescheide zur Körperschaftsteuer für 2010 und ab 2011 vom 11.1.2011, des Gewerbesteuermessbescheids 2009 vom 1.4.2011 sowie der Gewerbesteuermessbescheide für Vorauszahlungszwecke für 2010 und ab 2011 vom 31.1.2011 wird ab Fälligkeit und bis zum 29.2.2012 in der Weise ausgesetzt, dass der Antragsgegner im jeweiligen Jahr vorläufig Verlustvorträge i.H.v. 1 Million Euro zuzüglich 60 Prozent des 1 Million Euro übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte bzw. zuzüglich 60 Prozent des 1 Million Euro übersteigenden maßgeblichen Gewerbeertrags zu berücksichtigen hat. Die Berechnung der von der Vollziehung ausgesetzten Beträge wird dem Antragsgegner übertragen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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