9 K 2731/08 K,G,F•Finanzgericht Münster, 2011-06-15, 9 K 2731/08 K,G,F
Finanzgericht Münster, 2011-06-15, 9 K 2731/08 K,G,F
9 K 2731/08 K,G,FSteuergericht15.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 9 K 2731/08 K,G,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-15
Aktenzeichen: 9 K 2731/08 K,G,F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0615.9K2731.08K.G.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Bescheide über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2003, über den Gewerbesteuermessbetrag 2003 und über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts auf den 31.12.2003, alle vom 4.4.2007 und in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 16.6.2008, werden nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der geänderten Festsetzung bzw. der geänderten Feststellungen wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 40 % und der Beklagte zu 60 %.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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