Finanzgericht Münster, 2011-06-15, 9 K 2731/08 K,G,F

9 K 2731/08 K,G,FSteuergericht15.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 9 K 2731/08 K,G,F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-15

Aktenzeichen: 9 K 2731/08 K,G,F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0615.9K2731.08K.G.F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Bescheide über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2003, über den Gewerbesteuermessbetrag 2003 und über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts auf den 31.12.2003, alle vom 4.4.2007 und in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 16.6.2008, werden nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der geänderten Festsetzung bzw. der geänderten Feststellungen wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 40 % und der Beklagte zu 60 %.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.