Finanzgericht Münster, 2011-05-18, 3 K 1003/08 Erb

3 K 1003/08 ErbSteuergericht18.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 1003/08 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-18

Aktenzeichen: 3 K 1003/08 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0518.3K1003.08ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Die Erbschaftsteuerbescheide vom 04.09.2006 und vom 07.03.2008 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.03.2008 werden dahingehend abgeändert, dass die Erbschaftsteuer auf 0 Euro festgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungs-anspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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