3 K 1003/08 Erb•Finanzgericht Münster, 2011-05-18, 3 K 1003/08 Erb
Finanzgericht Münster, 2011-05-18, 3 K 1003/08 Erb
3 K 1003/08 ErbSteuergericht18.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 3 K 1003/08 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-18
Aktenzeichen: 3 K 1003/08 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0518.3K1003.08ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Die Erbschaftsteuerbescheide vom 04.09.2006 und vom 07.03.2008 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.03.2008 werden dahingehend abgeändert, dass die Erbschaftsteuer auf 0 Euro festgesetzt wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungs-anspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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