5 K 435/09 U•Finanzgericht Münster, 2011-05-12, 5 K 435/09 U
Finanzgericht Münster, 2011-05-12, 5 K 435/09 U
5 K 435/09 USteuergericht12.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 K 435/09 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-12
Aktenzeichen: 5 K 435/09 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0512.5K435.09U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Umsatzsteuerbescheide für 2005 und 2006 vom 7.9.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.1.2009 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer für 2005 auf 107.778,23 EUR und für 2006 auf 181.031,49 EUR festgesetzt wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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